„Wissenschaftliche Gepflogenheiten“

Elitäre wissenschaftliche Gepflogenheiten

Der Ombudsman für die Wissenschaft

  • 4. August (Mittwoch)
    Vor Ablauf eines Jahres legt Rechtsanwalt Giesemann gegen den Ablehnungsbescheid der RWTH (Teil VII, 4. August) erneut und fristgerecht Widerspruch an der RWTH ein. Nach Popkens Schreiben an den Rektor Prof. Dr. K. Habetha (Teil VII, 12. September) findet dieser erneute Widerspruch jedoch nicht mehr Popkens Zustimmung. Daraufhin zieht Rechtsanwalt Giesemann am

  • 9. Dezember (Donnerstag)
    seinen Widerspruch zurück. – Die Auseinandersetzung mit der RWTH kommt nach 10¾ Jahren damit zu einem vorläufigen Ende.

Science Boarder
Das Ende fast elfjähriger Doktorspiele.                   ©Tayfun Akgül

Nach der fachlichen Stellungnahme des Prof. van Kampen gelangte man offenbar auch an der RWTH zur Einsicht, dass Prof. Meyrs Auffassungen – wie dokumentiert in seiner Dissertation, späteren Veröffentlichungen, seiner Buchpublikation als auch in seinem Schreiben (Teil IV) mit Rebuttal an Popkens Arbeitgeber (ESA) – der korrekten Grundlage zur Gültigkeit und Anwendbarkeit einer Theorie aus der Stochastik vollkommen entbehren. Es wäre lächerlich, diesbezüglich noch das Gegenteil beweisen zu wollen. Prof. Meyr sieht in den Folgejahren dann auch ab von weiteren Veröffentlichungen zu dem Thema. Insbesondere ist aber auch keinerlei Initiative des Prof. Meyr erkennbar, die von ihm verursachte eklatante Konfusion in der offenen Literatur zu heilen. Auch diese Attitüde entspricht kaum einer Wissenschaftsethik, sondern wohl eher der Gepflogenheit im Wissenschaftsbetrieb, unter gar keinen Umständen eigene Fehler einzuräumen.

  • 28. Februar (Montag)
    Das Verwaltungsgericht Aachen setzt die von der RWTH als Beklagten an Popken zu erstattenden Kosten (von 794,56) fest. Eine zuvor (30. Dezember) von der RWTH noch erhobene Einrede der Verjährung wird mit Schreiben vom 1. Februar von der RWTH „nicht weiter aufrechterhalten“.

  • Im selben Jahr ...
    gerät die RWTH durch die unrühmliche Aufdeckung des Schneider alias Schwerte Skandals in die öffentlichen Schlagzeilen: „Schweigepflicht“, Eine Reportage, UNRAST-Verlag, Münster, ISBN 3-928300-47-4.

... 3 Jahre vergehen ...

  • an einem Freitag (22. August)
    Seit dem Schreiben des RWTH-Justiziars Liebers vom 4. August (Teil VII) sind inzwischen fünf Jahre vergangen. Popken beantragt an der RWTH die Rückgabe aller von ihm ehemals eingereichten Kopien der Dissertation, insbesondere auch die Kopie, welche von der RWTH an Prof. Risken, Ulm, übermittelt worden war.

  • 9. Oktober (Donnerstag)
    RWTH-Justiziar Liebers reicht nur eine einzige Kopie der Dissertation zurück und führt aus: „Die zum Zwecke der Begutachtung angefertigten Kopien, die auch mit Anmerkungen versehen worden sein dürften, sind dagegen Bestandteil der Prüfungsakte“, die „gemäß Runderlaß des Ministers [] vom 17.01.1978 50 Jahre aufzubewahren“ ist.
    Justiziar Liebers formuliert bzgl. der Anmerkungen in den Exemplaren im Konjunktiv; er versicherte sich wohl gar nicht, ob Anmerkungen tatsächlich existieren und ob insbesondere auch das Exemplar von Prof. H. Risken, Ulm, in der Prüfungsakte vorliegt. Nach Kenntnis von Popken hatte Prof. Risken das ihm zugesandte Exemplar an die RWTH gar nicht zurückgereicht.

  • 14. November (Sonntag)
    Popken bestätigt der RWTH schriftlich den Erhalt des einzigen Exemplars der Dissertation.

... nach weiteren Jahren ist der Fall fast vergessen ...

  • in einem Januar ...
    erfährt Popken zufällig von der Existenz des Gremiums Ombudsman für die Wissenschaft (vormals Ombudsman der DFG). Vor einigen Jahren richtete der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) dieses unabhängige Gremium ein. Es soll „in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit“ beraten und unterstützen.
    Popken und seine Kollegen erinnern sich an die inzwischen zurückliegenden Doktorspiele und „wissenschaftlichen Gepflogenheiten“ des hier im Blog wiedergegebenen Falls, der in einem Tagebuch sehr ausführlich protokolliert worden war.

  • 8. Februar (Mittwoch)
    Wie steht es um die Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit der Selbstkontrolle in der Wissenschaftsgemeinschaft und insbesondere dieses Gremiums Ombudsman für die Wissenschaft ?
    Wir machen die Probe aufs Exempel und übermitteln den Fall an den Ombudsman für die Wissenschaft. Nach den Grundsatzentscheidungen BverfGE 84, 34ff; 84, 59ff (Teil VII, 17. April) des Bundesverfassungsgerichts wird im konkreten Fall Antrag gestellt auf förmliche Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.


    Ruf nach dem Ombudsman für die Wissenschaft.


  • 28. Februar (Dienstag)
    Im Namen des Ombudsman-Gremiums bedankt die Sprecherin sich für die ausführliche Darlegung des Falls, und Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrike Beisiegel (von 2011 bis 2019 Präsidentin der Universität Göttingen) schreibt:



      Wir sehen sehr wohl die von Ihnen ausgeführte Problematik in dem betreffenden Verfahren und werden sicher zukünftig noch sensibler mit ähnlich gelagerten aktuellen Fällen umgehen. Wir sehen uns außerdem veranlaßt, den prinzipiellen Charakter der geschilderten Problematik in unserem Jahresbericht mit einfließen zu lassen.“

    Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrike Beisiegel  
    (Gremium Ombudsman für die Wissenschaft)  

    Allerdings beurteilt das Ombuds-Gremium die beantragte förmliche Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens als „keine adäquate Maßnahme“; dafür liege der Fall zu lange zurück.

  • 6. April (Donnerstag)
    Nach den Stellungnahmen des Ombuds-Gremiums übermittelt Popken per E-Mail an den Ombudsman der Fakultät für Elektrotechnik der RWTH, Herrn Prof. Dr. H.-J. Haubrich, die Zusammenstellung zum Fall, wie sie zuvor am 8. Februar dem Ombudsman für die Wissenschaft zugestellt worden war. Das Gremium erhält eine Kopie der E-Mail.

  • 22. August (Dienstag):  Freundliche „Grüsse“ vom Dekan
    Per „Einschreiben gegen Empfangsbekenntnis“ antwortet der Dekan Prof. Dr. Tobias G. Noll auf die Eingabe vom 6. April. Der Dekan bemüht ein Manöver des Bluffs zur Einschüchterung mit der Androhung von rechtlichen Maßnahmen – als wäre es gar nicht Prof. Meyr gewesen, der unsubstanziierte Schreiben und strafrechtlich relevante Verunglimpfungen an Popkens Arbeitgeber geschickt hatte und obendrein auch noch deren weitere Verbreitung empfiehlt (Teil IV, 8. November).

    Prof. Noll

„Einschreiben gegen Empfangsbekenntnis“ (Prof. Dr. Noll), Seite 2.

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  • 13. August 2012
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    Prof. Hill
    Prof. Dr. Bernhard Hill

    In einem Telefongespräch äußert sich Prof. Dr. Bernhard Hill an der RWTH zu dem Fall und zu Prof. Meyrs Buddies (Amigotum) an der Fakultät; hier ein kurzer Auszug aus dem Gespräch.









Moral der Doktorspiele

This story has a simple moral,
With which the wise will hardly quarrel;
Remember, Prof [Meyr], it hardly ever,
Pays to be too bloody clever.

J. Maynard Smith et al. (1952)     
from an Ode with Title „The Folly of Being Too Clever“     

„Authority gone to one's head is the greatest enemy of truth.“
Albert Einstein     
in a letter to Jost Winteler, 8 July 1901.     

Nachtrag


  • Prof. Dr. Hannes Risken verstarb in Oberelchingen im Alter von 59 Jahren am 4. März 1994.

  • Prof. Dr. Hans Dieter Lüke verstarb in Aachen im Alter von 70 Jahren am 20. Mai 2005.

  • Prof. em. Dr. Heinrich Meyr ...

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    Prof. Meyr

       ... lebt nach seiner Eremitierung am Vierwaldstätter
       See in der Schweiz.






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