„Wissenschaftliche Gepflogenheiten“

Elitäre wissenschaftliche Gepflogenheiten

Aus dem Innenleben einer Fakultät:
„Popken ... völlig irrational“ (Prof. Meyr)


Nach Eingang der detaillierten Widerspruchsbegründung vom 28. Juli (Blog-Teil III) an der RWTH weisen die Fakultäts- und Gerichtsakten (Az. 5 K 1754/89) folgende Vorgänge aus.

Files
www.CartoonStock.com
Aktenfundus: Wissenschaftliche Gepflogenheiten und Doktorspiele.

  • 18. August (Freitag)
    Regierungsrat z.A. Herr Liebers an der RWTH übermittelt an den Dekan Prof. B. Hill die Widerspruchsbegründung: „Ich bitte um Überprüfung der umfangreichen Unterlagen an Ihrer Fakultät und evt. um weitere Veranlassung von dort. Desweiteren schlage ich vor, gemeinsam über das weitere Vorgehen zu beraten.“

  • 23. August (Mittwoch)
    Aktennotiz, Telefonat, Dekan Prof. B. Hill mit RWTH-Rektorat: „Es wird verabredet, zunächst den Gutachtern die Gegendarstellungen zuzusenden und um eine fachliche Stellungnahme zu bitten.“

  • 23. August (Mittwoch)
    Mit gleichlautenden Schreiben wendet der Dekan sich an die Professoren H. Meyr, H. Esser und H. Risken, Univ. Ulm, als Gutachter: „Herr Popken hat nun über seinen Rechtsanwalt Widerspruch eingelegt und diesen mit den beiliegenden fachlichen Gegendarstellungen begründet. Ich bitte Sie, mir Ihre fachliche Stellungnahme zu diesen Gegendarstellungen zukommen zu lassen.“

  • 31. August (Donnerstag)
    Prof. H. Esser antwortet dem Dekan mit nur vier Zeilen: „Spektabilität, besten Dank für Ihre Mitteilung vom 23.08. und die „Gegendarstellung zum Gutachten des Prof. Esser“ in der Promotionsangelegenheit Popken. Nach Durchsicht dieser Ausführungen bin ich nicht mehr bereit, mich noch weiter an den „Doktorspielen“ des Herrn Popken zu beteiligen.“
    Bei Prof. Essers Antwort könnte man fast meinen, Popken und nicht die Fakultät für Elektrotechnik hätte ihn als Gutachter benannt. – Die angeforderte fachliche Stellungnahme wird von Prof. H. Esser also nicht geliefert.

  • 31. August (Donnerstag)
    Aktennotiz, Anruf (9.15 Uhr) von Prof. Meyr bei der Fakultät: „Ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 23.8. Die umfangreichen Unterlagen werde ich zu gegebener Zeit prüfen.“ Gez. Meyr, i.A. Steckbart. – Bereits am Tag zuvor (30. August, Blog-Teil IV) rief Prof. Meyr telefonisch bei Popken an und räumte ein, dass sein „Gutachten ein 100-prozentiger Irrtum ist.“

Um sein Gutachten zu rechtfertigen, müsste auch Prof. H. Risken, Univ. Ulm, die in Popkens Gegendarstellung aufgeführten Referenzen (A. Friedman, Stochastic Differential Equations and Applications, Vol. 2, Academic Press; Kifer; Ludwig; Schuss; M.I. Freidlin, A.D. Wentzell, Random Perturbations of Dynamical Systems, Springer-Verlag) alle als inhaltlich falsch beweisen. –
Das Gutachten von Prof. Risken impliziert insbesondere auch Folgendes:

Equations

und damit grobfalsche mathematische Schlussfolgerungen (wie auch Abiturienten zu bestätigen wissen). Weil Prof. H. Risken implizit für die Identität der Integrale die Gleichheit f(x)=g(x) fordert, folgert er dann in seinem Gutachten: „So berechnet Herr Popken also Eigenwerte, die mit denen des von ihm selbst dargelegten Problems nicht identisch sein können.“ –
Was macht ein deutscher Professor bei solchen immensen Problemen mit seinem eigenen Gutachten? Der Fluchtweg ist für ihn ganz einfach: Er versteckt sich hinter seiner Maske aus Autorität. So teilt der Gutachter Prof. Dr. Hannes Risken, Abteilung für Theoretische Physik an der Univ. Ulm, am ...

  • 1. September (Freitag)
    Prof. Risken
    Prof. Dr. H. Risken
      
    ... der RWTH schriftlich mit: „Es ist unüblich, daß ein Gutachter eine Stellungnahme zur Gegendarstellung des Kandidaten abgibt. Aus diesem formalen Grund lehne ich es ab, zu dieser Gegendarstellung eine fachliche Stellungnahme abzugeben.“ Was für eine elitär-geniale Lösung seines Problems !

    Prof. Risken hatte selbst an der RWTH promoviert; dort wird man nun allerdings bzgl. seiner eigenen gutachterlichen Qualität besonders desillusioniert.

  •   

    Inexact Science
    Cartoons by Andertoons
  • 4. September (Montag)
    Prof. Meyr teilt dem Dekan schriftlich mit: „Über Popkens Gegendarstellung zu meinem Gutachten werde ich der Fakultät für Elektrotechnik zur gegebenen Zeit berichten. Allerdings wird dies aufgrund der umfangreichen Unterlagen naturgemäß längere Zeit in Anspruch nehmen.“

  • 14. September (Donnerstag)
    Eine wunderbar entlarvende Aktennotiz nach Anruf von Prof. Meyr aus der Schweiz an der Fakultät (12.20 Uhr):


Prof. Meyr bittet ausdrücklich, in dieser Sache gemeinsam als Fakultät bzw. Hochschule aufzutreten. Gespräche mit Herrn [Ltd. Reg. Dir.] Müller-Pfalzgraf und [Justiziar] Dr. Lutz haben dies unterstützt und empfehlen, nichts aus den Händen zu geben. Er hat Professor [K.-A.] Hempel als Sprecher der Professoren informiert, da die Professorenschaft reagieren müsse. Des weiteren wird er den Kanzler um ein Gespräch bitten. Privat wird er gegen Popken klagen und seinen Rechtsanwalt einschalten und die Europäische Weltraumorganisation informieren. Die ETH Zürich ist von Popken angeschrieben worden, dass die Dissertation von Professor Meyr Fehler aufweise. Bisher habe er immer gutmütig reagiert und versucht, Popken zur Vernunft zu bringen. Dieser sei aber völlig irrational und wird nicht klein beigeben. Er bittet dringend um eine Unterredung am Donnerstag bzw. Freitag (21./22.9.) mit Dekan und Professor [K.-A.] Hempel.

Aufgezeichnet durch Steckbart. –

Gemäß Prof. Meyrs Ankündigung folgt dann sein erstaunliches Schreiben an Popkens Arbeitgeber am 8. November (Blog-Teil IV).

  • 27. September (Mittwoch)
    Mit drei gleichlautenden Schreiben wendet sich nun auch das RWTH Rektorat, Herr Liebers, an die Professoren H. Meyr, H. Esser und H. Risken, Univ. Ulm: „Ich wende mich an Sie aufgrund einer Rücksprache mit dem Dekan der Fakultät für Elektrotechnik, in der dieser mir mitgeteilt hat, daß Sie zu den Gegendarstellungen des Herrn Popken möglicherweise keine Stellungnahme zur Sache abgeben wollen. Im Hinblick auf das zu erwartende Gerichtsverfahren, das sich an das von hier zu führende Widerspruchsverfahren anschließt, möchte ich Sie jedoch bitten, zumindest eine Äußerung in der Sache abzugeben. In einem rechtsstaatlichen Verfahren kann es nicht angehen, daß überhaupt keine Äußerung in der Sache selbst erfolgt. [] Desweiteren müssen sich daraus Gründe ergeben, weshalb die Überprüfung der Gutachten“ [Herr Liebers meint Popkens fachliche Gegendarstellungen als Bestandteil der Widerspruchsbegründung] „durch die Gutachter negativ verlaufen ist. [] Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte bitte ich Sie dringend, eine Stellungnahme abzugeben.“
    Die RWTH geht bereits hier und ungeachtet irgendwelcher Stellungnahmen der Gutachter davon aus, dass sie den Widerspruch in jedem Fall ablehnen wird, was ein Gerichtsverfahren nach sich zieht – also die Taktik des „nichts aus den Händen zu geben“ (gemäß Aktennotiz vom 14. September, oben) und unter gar keinen Umständen eigene Fehler einzuräumen.

  • 2. Oktober (Montag)
    Prof. H. Esser liefert immer noch keine fachliche Stellungnahme und teilt dem Rektorat schriftlich lediglich mit: „In der Angelegenheit äußere ich mich in der Sache durch mein bereits erstelltes Gutachten. Was meine Zuständigkeit“ [Anmerk.: Lehrgebiet Numerische Mathematik, heute IGPM] „als Gutachter betrifft, verweise ich auf die Fakultätsakten.“

  • 4. Oktober (Mittwoch)
    Das RWTH-Rektorat, vertreten durch Justiziar Liebers, bittet Prof. Risken, Univ. Ulm, erneut und schriftlich um eine Stellungnahme in der Sache d.h. zu der fachlichen Gegendarstellung in der Widerspruchsbegründung.

  • 9. Oktober (Montag)
    Daraufhin teilt Prof. Risken dem RWTH Rektorat mit: „In dem ersten Satz der Gegendarstellung wird gesagt, dass die Kenntnisnahme der Gegendarstellungen zu den Gutachten des Prof. Meyr und des Prof. Esser vorausgesetzt wird. Diese Gegendarstellungen und die Gutachten der beiden genannten Kollegen, aus denen stückweise in der mir vorliegenden Gegendarstellung des öfteren zitiert wird, kenne ich nicht. [] Somit sehe ich keinen Grund, die in meinem Gutachten gemachten Äußerungen zu ändern.“ –
    Prof. Risken liefert also keinerlei fachliche Stellungnahme.

  • 13. Oktober (Freitag)
    RWTH Aktennotiz, Herr Liebers: „In unserem Brief an die [] Anwälte war unsererseits unter dem 13.9. angekündigt worden, dass wir in Kürze antworten würden (auf deren Brief v. 31.8. d.J. [Blog-Teil IV]). Das soll möglichst bald – nach Vorlage neuer Informationen – diesseits realisiert werden“.

  • 13. Oktober (Freitag)
    Da aber keinerlei „neue Informationen“ und fachliche Stellungnahme seitens der Gutachter vorliegen, wendet sich der Dekan Prof. B. Hill erneut mit gleichlautenden Schreiben an alle drei Gutachter: „In Absprache mit der Rechtsabteilung unserer Hochschule möchte ich Sie hiermit nochmals um Abgabe einer Stellungnahme bitten. Es handelt sich bei diesem Verfahren um einen Widerspruch gegen eine Entscheidung in einem staatlichen Prüfungsverfahren, das wir als staatliche Behörde durchführen. Wir sind deshalb verpflichtet, zu diesem Widerspruch klar Stellung zu beziehen und dem beauftragten Rechtsanwalt mitzuteilen, ob der Widerspruch anerkannt oder abgelehnt wird.“

  • 13. Oktober (Freitag)
    Prof. Meyr antwortet dem Dekan Prof. B. Hill mit nur fünf Zeilen: „Ich teile Ihnen mit, daß ich die Gegendarstellung von Herrn Popken zu meinem Gutachten .. überprüft habe. Dabei haben sich keinerlei Gesichtspunkte ergeben, die eine Ergänzung oder Korrektur meines Gutachtens erforderlich machen würden. Die in meinem Gutachten genannte fachliche Begründung, die zur Ablehnung der Arbeit führte, ist nach wie vor uneingeschränkt gültig.“
    Das ist Pseudowissenschaft par excellence – ohne irgendeine sachliche Begründung und abgeleitet allein aus einem Autoritätsanspruch. Prof. Meyr liefert keinerlei fachlich substanziierte „Gründe“, obwohl solche vom Rektorat am 27. September angefordert wurden. Zur Aufrechterhaltung seines Gutachtens müßte Prof. Meyr die in der fachlichen Widerspruchsbegründung vorgelegten Referenzen von Friedman, Kifer, Ludwig, Schuss, Freidlin und Wentzell alle als inhaltlich falsch nachweisen. Hierzu ist Prof. Meyr natürlich nicht in der Lage. Es war Prof. Meyr, der exakt dieselben Ergebnisse aus Popkens Arbeit zuvor bereits veröffentlichte und als Forschungsleiter dieselbe Arbeit bei der DFG als Abschlussbericht vorlegte. Im Übrigen erklärte Prof. Meyr gegenüber Popken bereits am 30. August, dass er nicht bereit sei, dem RWTH Rektorat oder der Fakultät seine gegenüber Popken gemachte Aussage zu bestätigen, dass nämlich sein „Gutachten ein 100-prozentiger Irrtum ist.“ [Gutachten des Prof. Meyr und Gegendarstellung (Blog-Teil III)]

  • 16. Oktober (Montag)
    Prof. H. Esser teilt dem Dekan Prof. B. Hill schriftlich mit: „Mich hatte bereits Herr Reg.Rat z.A. Liebers aus unserer Rechtsabteilung um eine Stellungnahme zur Sache gebeten. Dies habe ich bereits getan, indem ich auf mein bereits erstelltes Gutachten verwies. Und dies ist natürlich meine Stellungnahme zur Sache. Wegen meiner in Frage gestellten Zuständigkeit als Gutachter verweise ich auf Ihren entsprechenden Fakultätsbeschluß.“ – Auch Prof. H. Esser liefert also keinerlei fachliche Stellungnahme zur Widerspruchsbegründung.

  • 18. Oktober (Mittwoch)
    Schließlich schreibt Prof. H. Risken an den Dekan Prof. B. Hill: „In Ihrem Schreiben vom 13.10. baten Sie mich, erneut zu der Gegendarstellung zu meinem Gutachten über die Dissertationsarbeit des Herrn Popken eine fachliche Stellungnahme abzugeben. Vom Rektorat der TH Aachen erhielt ich ebenfalls zwei Schreiben, mit der Bitte, mich doch noch zu der Gegendarstellung zu äußern. Daraufhin habe ich an das Rektorat den in der Kopie beigefügten Brief [siehe unter dem 9.10.] geschickt. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.“ – Erneut liefert Prof. Risken also keinerlei fachliche Stellungnahme zur Widerspruchsbegründung.

  • 24. Oktober (Dienstag)
    In der Fakultätssitzung (Prof. Meyr ist anwesend) wird in der Niederschrift protokolliert: „Der Dekan berichtet über den Widerspruch des Herrn Popken gegen den Beschluß des Fachbereichsrates bezüglich seiner Promotion. Sowohl nach Aussage der Rechtsabteilung der TH als auch nach Auffassung des FB-Rates kann bei der Benennung von Berichtern kein formaler Fehler erkannt werden. Es ergeht folgender Beschluß einstimmig o.E.: „Die Fakultät für Elektrotechnik stellt fest, daß das Promotionsverfahren von Herrn Popken entsprechend den Bestimmungen der Promotionsordnung durchgeführt worden ist. Eine Überprüfung des Widerspruchs hat keine neuen Gesichtspunkte ergeben““ – und damit keinen einzigen Gesichtspunkt, der die fachliche Widerspruchsbegründung inhaltlich entkräften könnte. Die Fakultät weist den Widerspruch also nicht explizit zurück.

Zusammenfassung des Verwaltungsvorgangs an der RWTH


Files

Der detaillierten fachlichen Widerspruchsbegründung mit den darin enthaltenen eindeutigen Referenzen vermögen die Berichter und die Fakultät offensichtlich gar nichts mehr inhaltlich entgegenzusetzen. Dieses ist auch nicht verwunderlich.
Popken entwickelt in seiner Arbeit (und damit im DFG-Bericht) keineswegs irgendeine völlig neue Theorie; sondern er wendet eine in der mathematischen Stochastik etablierte und in der Literatur hinreichend dokumentierte Methode auf Ingenieurprobleme in der Nachrichtentechnik an. Eben diese neue Anwendung macht den Kern der Arbeit und damit des DFG-Berichts aus.

Prof. Meyr als Hauptberichter ist dann auch nicht in der Lage zu erklären, weshalb er in seinem Gutachten die numerischen Resultate für richtig hält, die dabei angewandte mathematische Methode aber für falsch. Zur Erinnerung, Popkens Ergebnisse waren zuvor von Prof. Meyr als Principal Author bereits publiziert worden. Prof. Meyr und die Professoren H. Esser und H. Risken, Univ. Ulm, sind als Gutachter mit der angewandten und in der Fachliteratur hinreichend dokumentierten Methode schlicht und ergreifend nicht vertraut. Dennoch meinen sie in ihrem professoralen Selbstverständnis, hierzu ein negatives Urteil abgeben zu können, und dieses ohne irgendeine klärende fachliche Diskussion mit dem Kandidaten.

Prof. Meyr hätte sich in seinem eigenen Interesse sein komplett falsches Gutachten ersparen können, falls er während der vier Jahre vor Erneuerung des Gesuches nur ein einziges Mal eingewilligt hätte, das in der Arbeit und bereits im DFG-Bericht vorgestellte Verfahren in einem persönlichen Gespräch mit Popken zu diskutieren.

Trotz der vierfachen (!) schriftlichen Aufforderungen durch den Dekan Prof. B. Hill und den Justiziar am Rektorat, Herrn Liebers, liefert keiner der drei Gutachter irgendeine substanziierte Stellungnahme zur inhaltlichen Sache und insbesondere nicht zu der fachlich sehr detaillierten Widerspruchsbegründung.

In lächerlicher Selbstherrlichkeit und Anmaßung teilt der Berichter Prof. H. Risken mit (1. September), es sei für ihn prinzipiell nicht üblich, auf Stellungnahmen zu seinen Gutachten einzugehen. Der Berichter Prof. H. Esser antwortet schriftlich (16. Oktober) bzgl. seiner bezweifelten Kompetenz hinsichtlich der Thematik der vorgelegten Arbeit, dass er doch von der Fakultät für Elektrotechnik benannt worden sei und er im Übrigen sich inhaltlich auch nicht mehr äußern wolle.

In diesem Debakel zieht die Fakultät sich auf die nur pro forma negativen aber inhaltlich vollkommen haltlosen Gutachten zurück. Diese Gutachten sind auch untereinander eklatant widersprüchlich: So stellen zwei der Gutachter fest, dass ein gewählter mathematischer und wesentlicher Ansatz in der Arbeit korrekt ist; Prof. Meyr dagegen behauptet, derselbe Ansatz sei falsch.

Selbst diese offensichtlichen Widersprüche, zu deren Erkennung es keinerlei besonderer Expertise bedarf, werden insbesondere auch vom Dekan Prof. Dr. Bernhard Hill, der das Verfahren leitet, nicht erkannt oder vollkommen ignoriert.

Zwischenstand:   fast 7 Jahre Doktorspiele.

Blog-Teil VI:
Die Rehabilitierung – oder „im Sumpf gelandet“ ;
und die wundersame Vermehrung von Peer Reviews

Top