„Wissenschaftliche Gepflogenheiten“ - Prof. Dr. Heinrich Meyr

Elitäre wissenschaftliche Gepflogenheiten

„badly questioned Mr. Popken's technical competence“ (Prof. Meyr)


  • 28. August (Montag)
    Rechtsanwalt Giesemann bittet schriftlich das RWTH-Rektorat um Sachstandsmitteilung, nachdem der Widerspruch (Blog-Teil III) bereits am 28. Juli an die RWTH gesandt wurde und immer noch keine Eingangsbestätigung der Hochschule vorliegt.

  • 30. August (Mittwoch)
    Daraufhin telefoniert Prof. Meyr mit Popken und bringt zum Ausdruck, dass sein (Prof. Meyrs) „Gutachten ein 100-prozentiger Irrtum ist“ (!) und er (Prof. Meyr) wisse nun gar nicht mehr, wie es in der Angelegenheit noch weitergehen könne. Im Übrigen sei der Justiziar Dr. Lutz gar nicht mehr am RWTH-Rektorat tätig.
    Popken weist Prof. Meyr darauf hin, dass er (Popken) anwaltlich vertreten sei und deshalb sollten Kontaktaufnahmen oder Rückfragen über Rechtsanwalt Giesemann erfolgen.

  • 31. August (Donnerstag)
    Per Einschreiben informiert Popken den Ltd. Reg. Dir. Müller-Pfalzgraf an der RWTH und Rechtsanwalt Giesemann über den Anruf von Prof. Meyr vom Vortag. Ebenfalls wird der Ltd. Reg. Dir. nochmals auf die vergütete Beratertätigkeit des Prof. Meyr hingewiesen, die von Popken vermittelt worden war und zu exakt der Zeit bestand, als Prof. Meyr als Dekan der Fakultät vollkommen untätig blieb bzgl. des von Popken eingebrachten Promotionsgesuchs.

  • 31. August (Donnerstag)
    Rechtsanwalt Giesemann verlangt schriftlich vom RWTH-Rektorat, dass zukünftig alle Kontaktaufnahmen über ihn erfolgen. Herr Giesemann fragt ferner an, wer an der RWTH nun in der Angelegenheit eigentlich zuständig sei, zumal Dr. Lutz – gemäß Prof. Meyr am Vortag – nicht mehr am Rektorat tätig sei.

  • 31. August (Donnerstag)
    Reg. Rat z.A. Herr Liebers ist inzwischen an der RWTH mit der Angelegenheit betraut. Er teilt Rechtsanwalt Giesemann schriftlich mit, dass die Bearbeitung des Widerspruchs aufgrund des Umfangs der Gegendarstellung „noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird“. Ausserdem müsse ein „Meinungsbildungsprozess innerhalb der Fakultät erfolgen“.
    Desweiteren bemüht sich Herr Liebers an der RWTH in Ausführlichkeit darzulegen: „daß der Umstand, daß die Fakulät Ihnen Kopien der Promotionsakte zur Einsichtnahme überlassen hat, Ihren Mandanten nicht dazu berechtigt, diese in irgendeiner Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, da es sich um vertrauliche Unterlagen handelt. Diese sind, auch nachdem Gelegenheit gegeben worden ist, sie einzusehen, weiterhin vertraulich zu behandeln! Insoweit nehme ich Bezug auf die Äußerung in Teil 1 der Gegendarstellung zum Gutachten Prof. Meyr, wo angemerkt wird, daß für Herrn Popken keine Veranlassung besteht, das ihm zur Einsicht überlassene Gutachten vertraulich zu behandeln. Es wird von hier aus ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Fakultät sich im Falle der Verletzung der Vertraulichkeit der überlassenen Informationen rechtliche Schritte gegen ein solches Vorgehen Ihres Mandanten vorbehält.“ –
    Es wird hier also sehr deutlich, dass in Anbetracht der Gegendarstellungen die RWTH mit ihren eigenen Gutachten größte Probleme hat. Im Übrigen geht es nicht an, dass für ein eklatant unsachliches und ins Persönliche abgleitendes Gutachten eine staatliche Hochschule noch irgendeinen Anspruch auf Vertraulichkeit geltend macht.

  • 1. September (Freitag)
    Popken geht weiter in die Offensive. Er schreibt an das Rektorat der ETH Zürich und weist darauf hin, dass eine dort angenommene und ausleihbare Dissertation (27.6MB) schwere Verständnisfehler (bzgl. der Voraussetzungen zur Anwendbarkeit einer Methode aus der Stochastik) dokumentiere. In der Dissertation vorgestellte Resultate seien deshalb völlig unbegründet. Die ETH wird um eingehende Überprüfung und Stellungnahme gebeten. Popkens Schreiben weist nicht darauf hin, dass es sich bei der Arbeit um Prof. Meyrs eigene Doktorarbeit handelt.

    Der RWTH-Professor mit grottenfalscher Doktorarbeit
    (siehe Grand Professor)

    Hintergrund: Als Mitarbeiter an der RWTH teilte Popken sein Büro mit einem Kollegen (Gerhard P.). Gerhard war von Prof. Meyr beauftragt, mehrere Computersimulationen durchzuführen. Ergebnisse dieser Simulationen wurden anschließend mit theoretischen Resultaten aus der Doktorarbeit des Prof. Meyr verglichen. Dabei ergaben sich sehr signifikante aber damals ungeklärte Abweichungen; irgendetwas stimmte also nicht mit den Simulationen – oder mit der Doktorarbeit.
    Deshalb forderte Popken bereits vor Monaten von der ETH die Dissertation des Prof. Meyr an und wurde nach eingehenden Recherchen bzgl. der Gründe für die damaligen Ungereimtheiten tatsächlich fündig.

  • 13. September (Mittwoch)
    Der Ltd. Reg. Dir. Müller-Pfalzgraf an der RWTH teilt Rechtsanwalt Giesemann mit, dass „über den Widerspruch [] in Kürze abschließend entschieden“ werde. Im Übrigen kündigt der Ltd. Reg. Dir. an, dass „in Kürze eine Antwort auf den Brief vom 31.08. d. J. zugehen“ werde; (siehe oben, 31. August, Popkens Einschreiben an Ltd. Reg. Dir. mit Hinweis auf die Beratertätigkeit des Prof. Meyr).
    Das angekündigte Schreiben der RWTH wird allerdings in der Kanzlei Giesemann niemals eingehen.

  • 9. Oktober (Montag)
    Der Prorektor für das Doktorat an der ETH, Prof. Dr. K. Dressler, bestätigt Popken den Eingang seines Schreibens vom 1. September, „weil sich die Beantwortung Ihres Briefes vom 1. September über Erwarten verzögert hat.“ Prof. Dressler stellt „eine Antwort, die sobald es [ihm] möglich ist erfolgen soll, in Aussicht.“

  • 10. Oktober (Dienstag)
    Rechtsanwalt Giesemann weist die RWTH schriftlich darauf hin, seit der Widerspruchsbegründung seien inzwischen 2½ Monate vergangen und deshalb erwarte er, dass nun „unverzüglich entschieden wird.“
    Ferner schreibt der Rechtsanwalt: „Im übrigen ist Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 31.08. [siehe oben] nicht nachvollziehbar, weshalb Herr Popken nicht berechtigt sein sollte, Beiträge in der Sache auch zu veröffentlichen. Es geht hier schließlich um das Promotionsgesuch des Herrn Popken, und es wird ihm schon von daher nicht verwehrt sein, sich mit Widersprüchlichkeiten und Fehlern in der Bewertung seines Gesuches auseinanderzusetzen. Daß diese Reaktion des Herrn Popken durch die geradezu unglaublich unsachlichen Bemerkungen des Herrn Prof. Meyr, die eines Akademikers unwürdig sein dürften, ausgelöst worden ist, steht dabei ohnehin außer Zweifel.
    Im Übrigen ist es schließlich Herr Prof. Meyr gewesen, der von sich aus Herrn Popken angerufen hat und ihm mitgeteilt hat, daß er gar nicht wisse, wie es nun in der Sache weitergehen solle.“

  • 1. November (Mittwoch)
    Der Prorektor an der ETH, Prof. K. Dressler, antwortet mit kurzem Schreiben auf Popkens Brief vom 1. September. Inhaltlich vermag der Prorektor Popkens Ausführungen nichts entgegenzusetzen. Er schreibt lediglich: „In bezug auf die [] Dissertation [], die von Ihnen als fundamental falsch bezeichnet wird, verweise ich auf den in vielen Standardlehrbüchern gegebenen Beweis [], z.B. W.C. Gardiner „Handbook of Stochastic Methods for Physics, Chemistry and Natural Sciences“.“ Andere Referenzen nennt Prof. K. Dressler allerdings nicht. –
    Tatsächlich liefert dieses Buch keineswegs den in der kritisierten Doktorarbeit so dringend benötigten Beweis; der Autor Gardiner beabsichtigt in seinem Buch gar nicht, einen entsprechenden Beweis zu führen. Das Schreiben der ETH ist dann auch wohl eher ein Ablenkungsversuch. Dem Prorektor wird später von Popken geantwortet werden.

  • 3. November (Freitag)
    Der Dekan Prof. B. Hill teilt dem Justiziar Liebers am Rektorat schriftlich mit: „Der Fachbereichsrat der Fakultät für Elektrotechnik hat in seiner 31. Sitzung am 24. Oktober einstimmig festgestellt, daß das Promotionsverfahren von Herrn Popken entsprechend den Bestimmungen der Promotionsordnung durchgeführt worden ist. Eine Überprüfung des Widerspruchs ergab keine neuen Gesichtspunkte.“
    Die Fakultät weist den Widerspruch also nicht explizit zurück. Es bleibt abzuwarten, wie das Rektorat mit dieser protokollierten nebulösen Feststellung der Fakultät verfahren wird (Blog-Teil V).

  • 8. November (Mittwoch)
    Prof. Meyr wendet sich nunmehr auch an Popkens Arbeitgeber (d.h. an den Direktor des technischen Zentrums ESTEC der European Space Agency ESA). Dieses Prof. Meyr Schreiben #3 ist so außerordentlich, dass es hier nachfolgend in Ausführlichkeit zitiert wird:


Dear Mr. le Fèvre,

I am writing to you with respect to the unprofessional conduct of Mr. L. Popken, member of the technical staff of Estec, RF Systems Division. He has distributed reports bearing his Estec affiliation which claim fundamental errors in my work. These documents, therefore, are to be considered as official statements of the agency. His serious attack on my professional credibility threatens to disqualify me when bidding for Estec contracts since the single most important criterion in awarding Estec contracts is technical competence. It may also seriously jeopardize teaming with other potential business partners who could also question my technical competence.

To understand Mr. Popken's action it must be known that he has made attempts to submit a Ph.D. thesis at the Aachen University of Technology, RWTH Aachen, Germany []. For legal reasons I do not want to comment on this matter at the present time. []

During the past year L. Popken has written numerous comments and remarks claiming a more or less serious error in one of my publications. He has submitted these remarks to the editor of the IEEE Transactions on Communications, Professor Umberto Mengali, University of Pisa, and, all except one currently under review, were rejected because they were either wrong or trivial. In a paper submitted for publication and presently under review, L. Popken (himself) claims an important scientific breakthrough by correcting a fundamental error in my publication []. Mr. Popken includes a long list of publications and books which reference our work and which, in his opinion, are all erroneous because of this fundamental error. As a matter of fact Mr. Popken is simply wrong. For your information I have enclosed the rebuttal to this paper.

iii
So long as Mr. Popken's pamphlets were restricted to a limited circulation among experts (IEEE reviewers) I never bothered to take action against Mr. Popken, trusting the IEEE review procedure to reject these comments anyway. L. Popken's contributions certainly did no damage to my professional reputation but quite badly questioned Mr. Popken's technical competence.
However, the situation has become more serious.
  


Prof. Meyr

 

L. Popken's paper, ['Remarks to the Applicability of the Fokker-Planck Method'] has been distributed inside Estec and to a great number of institutions and competitors outside Estec who are not experts in this highly specialized area and who, therefore, just read the bottom line stating a fundamental error in my work (with all the implications stated earlier).

I have no interest to carry this matter any further than necessary. [] I must, however, ask that the actions by L. Popken end. I would ask for an explicit statement by the Estec management that the papers by L. Popken in no way represent the agencies official point of view. In my opinion it would be appropriate for Estec to distribute this statement, together with my rebuttal, to the organizations and colleagues that received the paper from L. Popken. In the future it would be also very helpful if the management at Estec would ensure that Mr. Popken follows the Estec publication guidelines, which, I presume, require peer review and management approval before being distributed internally and in particular externally.

Thank you for your assistance in this matter.

Sincerely yours,

(H. Meyr)

Complaints
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Prof. Meyrs Aufforderung folgend, werden hier also sein obiges „statement“ sowie das Rebuttal verbreitet. Experten unter den Lesern und Leserinnen dieses Weblogs werden allerdings feststellen, dass die Schlussfolgerungen in Prof. Meyrs Rebuttal der fachlichen Grundlage entbehren und unvereinbar sind nicht nur mit den von ihm selbst im Rebuttal aufgeführten drei Referenzen sondern allgemein der etablierten Fachliteratur (zur Stochastik).

Prof. Meyr bezieht sich auf Seite 4 seines Rebuttals auf eine Publikation von Prof. Dr. Nico G. van Kampen. Diese Bezugnahme ist außerordentlich interessant. Blog-Teil VI enthält dazu einen Brief von Prof. van Kampen, Institut für Theoretische Physik, Universität Utrecht, an Popken. Dabei stellt sich heraus, dass Prof. Meyr diese von ihm selbst angeführte Publikation, welche nach seinem Dafürhalten seine Thesen unterstützt, ebenfalls vollkommen falsch interpretiert. Diese Publikation begründet nämlich eindeutig nicht Prof. Meyrs Rebuttal sondern, ganz im Gegenteil, Popkens Thesen und Kritik an Prof. Meyrs Doktorarbeit.

Die Auswirkungen dieser Enttarnung – Prof. Meyr nennt es (oben) „an important scientific breakthrough by correcting a fundamental error“ – sind ihm bewusst, nämlich: „a long list of publications and books which reference our work and which [ ] are all erroneous“. Allerdings will Prof. Meyr eine solche Enttarnung (noch nicht) wahrhaben; immerhin hat er doch Popkens Dissertation abgelehnt und er „quite badly questioned Mr. Popken's technical competence“ – und dieses schriftlich gegenüber Popkens Arbeitgeber.


Popkens Gegendarstellung
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  • 15. November (Mittwoch)
    Rechtsanwalt Giesemann erinnert die RWTH zum wiederholten Mal „an die umgehende Widerspruchsbescheidung“ – nach inzwischen 3½ Monaten: „Dabei gehe ich davon aus, dass diese nunmehr bis Ende des laufenden Monats vorgelegt werden wird, andernfalls wir beauftragt sind, Untätigkeitsklage in der Sache zu erheben.“ Die fortwährenden Verzögerungen durch die RWTH sind ein klares Indiz für die unzureichende Argumentationsqualität der RWTH in der Angelegenheit.

  • 21. November (Dienstag)
    Erst nach der Ankündigung einer Untätigkeitsklage lehnt der RWTH-Justiziar Liebers mit einem äußerst dürftigen Bescheid den Widerspruch ab:
    1.  Nach Verfahrensformalien teilt die RWTH mit, „daß [] nicht bestätigt werden kann, daß ein Promotionsverfahren unter [] Prof. Meyr [] unzumutbar war.“ Nach fachlichen Gesichtspunkten erklärt die Fakultät an der RWTH: „Eine Alternative zu Herrn Prof. Meyr bestand diesbezüglich nicht.“ Diese Feststellung der RWTH soll später noch von Bedeutung werden.
    2.  Die sehr detaillierten und fachlich fundierten Ausführungen und Referenzen als Bestandteile der Widerspruchsbegründung finden seitens der RWTH keinerlei inhaltliche Erwiderung. Es wird lediglich mit einem einzigen Satz mitgeteilt: „Eine Überprüfung des von Ihnen bzw. Ihrem Mandanten vorgelegten umfangreichen Materials ergab keine neuen Gesichtspunkte.“ Wie sich aus den Verwaltungsakten (Blog-Teil V: Das Innenleben einer Fakultät) eindeutig erweist, vermochten die Gutachter dem fachlichen Widerspruch inhaltlich nichts mehr entgegenzusetzen und lieferten genau deshalb „keine neuen Gesichtspunkte“ zur Rechtfertigung ihrer vorangegangenen Gutachten.

  • 8. Dezember (Freitag)
    Popkens Arbeitgeber reagiert schriftlich auf das Prof. Meyr Schreiben #3 vom 8. November wie folgt:


Dear Prof. Meyr,

Your letter dated 8th November has been received and I have taken it into careful consideration in consultation with the superiors of Mr. Popken. My reply is only concerned with the manuscript sent to the IEEE Communications Society showing the ESTEC affiliation [].

The manuscript is not an official ESA document and is not in the files of the Agency but is a technical paper written by Mr. Popken on a private basis and indicating however the ESTEC affiliation. The showing of the affiliation is standard practice and is according to Author Guidelines by the IEEE. In fact, the manuscript was submitted to the IEEE in March.

Indicating the author's affiliation on a paper manuscript is for mail purposes only and cannot mean for the author's employer any further involvement. For your information, it is only after manuscript acceptance by the reviewers that the ESA formalities become applicable and, therefore, at that time a manuscript will receive the official document approval by the author's superiors in the Agency after careful assessment.

I understand as well that copies of the paper manuscript after its submission to the IEEE have been used as technical annex in Mr. Popken's private matters and private correspondences on which it is not for me to comment. In those occurrences the paper was simply photocopied without erasing the affiliation: such precaution shall be respected in future since it caused misunderstandings [].

Sincerely Yours,
(G. Mica)

Das zitierte Antwortschreiben blitzt offensichtlich Prof. Meyr in seinem Anliegen ab, Popkens Arbeitgeber dahingehend zu überzeugen „that the actions by Mr. Popken end“. Diese Zurückweisung wird Prof. Meyr aber gar nicht bewusst; so lässt er sein Schreiben und die Antwort beide der förmlichen Promotionsakte an der RWTH Aachen hinzufügen – damit werden die Briefe auch Teil der späteren Gerichtsakten. Nur über diesen Umweg der Gerichtsakten und die Kanzlei Giesemann gelangt Popken schließlich in den Besitz der oben zitierten Schreiben.

Es wäre hier sicherlich von allgemeinerem Interesse, einmal festzustellen, ob das oben zitierte Prof. Meyr Schreiben #3 den Straftatbestand der Üblen Nachrede nach § 186 StGB oder der Verleumdung nach § 187 StGB erfüllt aufgrund der fachlich völligen Unbegründetheit (Blog-Teil VI) und damit der persönlichen Diffamierung von Popken gegenüber seinem Arbeitgeber.

Zwischenstand:   fast 7 Jahre Doktorspiele.

Blog-Teil V:
Aus dem Innenleben einer Fakultät –
„Popken ... völlig irrational“ (Prof. Meyr)

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